AGB

 

ALLGEMEINE KURS- UND VERMIETBEDINGUNGEN

Für "Wassersportschule Darss"

firmiert unter:

Wassersportschule Darss - Inh. Florian Pönitz - Bernsteinweg 4-8 - 18375 Prerow

§1 KURSTEILNEHMER- UND MIETERKREIS

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurf-, Wing-, Catamaran Segel-, SUP- oder Kanusport (im Folgenden allgemein „Wassersport“ genannt) ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen und Voraussetzung für die Miete von Wassersportausrüstung ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es wird angeraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche eventuelle Schäden im Wassersportbereich abdeckt.

§2 ANMELDUNG / RÜCKTRITT VOM VERTRAG
§2.1 ANMELDUNG / BUCHUNG

Die Anmeldung zu den Wassersportkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Für die Teilnahme an den Kursen können im Vorfeld per E-Mail, über den Shop unserer Internetseite oder schriftlich vor Ort verbindliche Reservierungen von Kursplätzen zu festen Terminen vorgenommen werden. Neben der schriftlichen Anmeldung erfolgt diese in Regel durch Zahlung der kompletten Kursgebühr.

Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s) beizubringen.

§2.2 RÜCKTRITT / STORNIERUNG

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.

Wir als Wassersportschule Darss behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl des jeweiligen Wassersportkurses nicht erreicht wird, der Kurs auf Grund von Erkrankung der Lehrkraft oder widrigen Wind- und Wetterbedingungen ausfallen muss. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Wassersportausrüstung durch Kollisionen oder Vandalismus. Bereits gebuchte Kurse können in diesem Fall entweder auf einen anderen Termin umgebucht werden oder es erfolgt eine vollständige Rückzahlung der Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Bei mangelnder Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, statt den Kurs abzusagen – aber aufgrund des dadurch verbesserten Betreuungsverhältnisses, die zu leistende Kursstundenanzahl anzupassen. 

Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Anspruch auf Rückzahlung von Kursgebühren besteht in diesem Falle nicht.

§3 Wetterbedingte Einflüsse auf die Leistungserbringung

§3.1 REGULÄRE WASSERSPORTKURSE

Sollten auf Grund von Wind- und Wetterbedingungen, welche von uns als Wassersportschule Darss nicht beeinflußt werden können, Kursleistungen zu einem gebuchten Termin nicht wie geplant durchführbar sein, werden dem Teilnehmer eventuell noch nicht erbrachte Kurszeiten gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Auf Wunsch erfolgt für noch nicht erbrachte Kurszeiten eine anteilige Auszahlung der Kursgebühr.

§4 MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

§5 SICHERHEIT/ DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. In den Kajaks und auf den Katamaranen sind Schwimmwesten anzulegen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

§6 SORGFALTSPFLICHT

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die ihm überlassene Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

§7 HAFTUNG

Wir als Wassersportschule Darss haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung.

Wassersportschule Darss ist haftpflichtversichert. Der Versicherer ist die SüdwestRing Versicherungsmakler GmbH . Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 10 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 10 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer /Mieter verpflichtet sich, die Wassersportausrüstung wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Ausrüstungen und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

§8 ZUSÄTZLICHE VERMIETBEDINGUNGEN

Wassersportschule Darss ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Wassersportausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt oder die Wind- und Wetterbedingungen vom Vermieter als ungeeignet oder gefährlich eingeschätzt werden. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der VDWS-Lizenz, mangelnde Beherrschung des Windsurfbrettes, Catamarans, SUP-Boards oder Kajaks, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Nutzung der Wassersportausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.

Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.

Bei Beginn der Mietperiode kann der Vermieter vom Mieter die Hinterlegung einer Kaution in bar verlangen. Der Vermieter ist im Schadenfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.

Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Wassersportausrüstung und der sonstigen Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.

§9 Bedingungen und Hinweise zu unseren Mietwohnwagen
§9.1. Anzuwendendes Recht

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Beherbergung in einem unserer Mietwohnwagen. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden.
Die Vermieterin schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von
Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag,
insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.


§9.2. Buchung und Zahlung

Mit der Buchung und dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung über das
Buchungsportal ist die Mietbuchung für die Vermieterin verbindlich.
Mit Abschluss der Online-Buchung oder der schriftlichen Bestätigung eines
Angebotes erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters an.
Es gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf www. wassersportschule-darss.de
veröffentlichten Preise inkl. Mehrwertsteuer in Höhe von 7 %. 
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen gelten als unverbindlich und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in vorbezeichneter, schriftlicher Form bestätigt werden. 

Im Buchungsportal kann zwischen folgenden Zahlungsmethoden auswählt werden:

  •  Kreditkarte (Visa & Mastercard): 100 % Zahlung bei Buchung
  •  PayPal: 100 % Zahlung bei Buchung
  •  Klarna:
    Bei der Nutzung von Klarna gibt es verschiedene bequeme Zahlungsmöglichkeiten,
    die eine flexible und einfache Zahlungsabwicklung ermöglichen. Man kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:
    1. Rechnung: Bequeme Zahlung nach Erhalt deiner Buchungsbestätigung. In der
    Regel hat man 14 oder 30 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen.
    2. Ratenkauf: Aufteilung des Gesamtbetrags in monatliche Raten und Zahlung über
    einen Zeitraum von mehreren Monaten.
    3. Sofort bezahlen: Betrag kann direkt und sicher per Sofortüberweisung beglichen
    werden.

Wichtig zu wissen: Bei der Nutzung von Klarna, wird die Zahlung direkt von Klarna
abgewickelt. Das bedeutet, dass die Wassersportschule Darss zum Zeitpunkt der Buchung alle offenen Beträge an Klarna abtritt. Die Kundin/der Kunde muss seine Zahlung daher direkt an Klarna vornehmen und nicht an die Wassersportschule Darss. Wir weisen darauf hin, dass der fällige Betrag gemäß der von Klarna vorgegebenen Zahlungsfrist überwiesen werden muss, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Bei kurzfristigen Reservierungen ist die vollständige Zahlung auf jeden Fall vor Anreise fällig. Erst mit vollständiger Zahlung ist die Buchung verbindlich.


§9.3. Rücktrittsbedingungen/ Stornierung/ Umbuchung

Nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht für die Beherbung zu einem spezifischen
Termin oder Zeitraum auch bei Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden,
kein Widerrufsrecht.
Bei Stornierung vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des
vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:

  • Stornierung bis 14 Tage vor dem 1. Miettag 25,- € Aufwandspauschale
  • bis 48 Stunden vor dem 1. Miettag 50 %,
  • weniger als 48 Stunden vor dem 1. Miettag 100 %.

Reist der Mieter nicht an und tritt die Wohnwagenmiete – ohne vorangegangene Stornierung – nicht an, steht dem Vermieter Schadensersatz in Höhe von 100 % des vereinbarten Mietpreises zu. Eine Stornierung bedarf der schriftlichen Form per E-Mail. Die Stornierungskosten entfallen, sollte ein Ersatzmieter gestellt werden können.

Um ein kurzfristiges Risiko (z. B. bei Krankheit etc.) abzusichern, empfehlen wir den
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


§9.4. Anreise und Abreise/ Uhrzeiten

Als Miettag gilt die Zeit von 15.00 Uhr bis 12.00 Uhr des folgenden Tages. Der gebuchte Wohnwagen steht am Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abfahrtstag bis 12.00 Uhr übergeben werden. Der Platz ist spätestens (etwa bei Spontanbuchern) am Tag der Anreise abzurechnen. Bei späterer Abreise ist der Vermieter berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Standplatz ab 15 Uhr nicht beziehen können, ist der Vermieter zur Räumung berechtigt.
Bei Abreise sollte der Wohnwagen „besenrein“, der Müll entsorgt und das Geschirr abgewaschen sein.


§9.5. Weitere Regelungen
  • Haustiere:
    Haustiere sind nicht gestattet. Bei einem Verstoß kann der Vertrag unverzüglich gekündigt werden.
  • Rauchen:
    Unsere Wohnwagen sind Nichtraucherwagen. Das Rauchen in jeglicher Form ist nicht gestattet.
  • Mindestbuchungszeit:
    Unsere Mietwohnwagen sind erst ab einer Mindestmietzeit von 2 Nächten buchbar. In der Hochsaison (Juli - August) können unsere Mietwohnwagen nur wochenweise von Samstag bis Samstag gebucht werden.
  • Reinigung:
    Die Kosten für die Reinigung sind aus der Buchung ersichtlich und werden zusammen mit der Miete für die Unterkunft berechnet. Sollte der Reinigungsaufwand derart erheblich über das gewohnte Maß hinausgehen (ca. 50% mehr Reinigungszeit erforderlich als durchschnittlich üblich), behält sich der Vermieter vor, weitere Forderungen für seinen zusätzlichen Aufwand geltend zu machen.
  • Übergabe:
    Vor dem Aufenthalt wird der Mietwohnwagen von einem Mitarbeiter des Vermieters persönlich samt Schlüssel übergeben. Die Übergabe dient der kurzen Einweisung in die Gegebenheiten der Unterkunft sowie einer Sichtung etwaiger Mängel.
  • Mängel:
    Sollten Mängel erst anschließend sichtbar werden oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar). Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Mietwohnwagen vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
    Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
    Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienobjektes, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.
  • Platzregeln:
    Wir selbst sind nur Gast auf dem Ahoi Camp Darß. Wir bitten deshalb unsere Gäste deren Regeln zu beachten. Hierzu gehört z.B. die Nachtruhezeit (23:00 bis 07:00 Uhr).
§10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Vielen Dank und einen entspannenden Aufenthalt wünscht Ihnen das Team der Wassersportschule Darss.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wassersportschule Darss – Stand 01/2026