AGB

ALLGEMEINE KURS- UND VERMIETBEDINGUNGEN

Wassersportschule Darss

Inhaber Florian Pönitz

Bernsteinweg 4-8

18375 Prerow

§1 KURSTEILNEHMER- UND MIETERKREIS

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurf-, Catamaran Segel-, SUP- oder Kanusport (im Folgenden allgemein „Wassersport“ genannt) ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen und Voraussetzung für die Miete von Wassersportausrüstung ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es wird angeraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche eventuelle Schäden im Wassersportbereich abdeckt.

§2 ANMELDUNG / RÜCKTRITT VOM VERTRAG
§2.1 ANMELDUNG / BUCHUNG

Die Anmeldung zu den Wassersportkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Für die Teilnahme an den Kursen können im Vorfeld per E-Mail, über den Shop unserer Internetseite oder schriftlich vor Ort verbindliche Reservierungen von Kursplätzen zu festen Terminen vorgenommen werden. Neben der schriftlichen Anmeldung erfolgt diese in Regel durch Zahlung der kompletten Kursgebühr.

Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s) beizubringen.

§2.2 RÜCKTRITT / STORNIERUNG

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.

Wir als Wassersportschule Darss behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl des jeweiligen Wassersportkurses nicht erreicht wird, der Kurs auf Grund von Erkrankung der Lehrkraft oder widrigen Wind- und Wetterbedingungen ausfallen muss. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Wassersportausrüstung durch Kollisionen oder Vandalismus. Bereits gebuchte Kurse können in diesem Fall entweder auf einen anderen Termin umgebucht werden oder es erfolgt eine vollständige Rückzahlung der Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Anspruch auf Rückzahlung von Kursgebühren besteht in diesem Falle nicht.

§3 Wetterbedingte Einflüsse auf die Leistungserbringung

§3.1 REGULÄRE WASSERSPORTKURSE

Sollten auf Grund von Wind- und Wetterbedingungen, welche von uns als Wassersportschule Darss nicht beeinflußt werden können, Kursleistungen zu einem gebuchten Termin nicht wie geplant durchführbar sein, werden dem Teilnehmer eventuell noch nicht erbrachte Kurszeiten gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Auf Wunsch erfolgt für noch nicht erbrachte Kurszeiten eine anteilige Auszahlung der Kursgebühr.

§4 MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

§5 SICHERHEIT/ DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. In den Kajaks sind Schwimmwesten anzulegen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

§6 SORGFALTSPFLICHT

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die ihm überlassene Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

§7 HAFTUNG

Wir als Wassersportschule Darss haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Wassersportausrüstung.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer /Mieter verpflichtet sich, die Wassersportausrüstung wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Ausrüstungen und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

§8 ZUSÄTZLICHE VERMIETBEDINGUNGEN

Wassersportschule Darss ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Wassersportausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt oder die Wind- und Wetterbedingungen vom Vermieter als ungeeignet oder gefährlich eingeschätzt werden. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der VDWS-Lizenz, mangelnde Beherrschung des Windsurfbrettes, Catamarans, SUP-Boards oder Kajaks, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Nutzung der Wassersportausrüstung offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.

Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.

Bei Beginn der Mietperiode kann der Vermieter vom Mieter die Hinterlegung einer Kaution in bar verlangen. Der Vermieter ist im Schadenfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.

Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Wassersportausrüstung und der sonstigen Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.